Bilanzierungs­umlage: Alles, was Sie wissen müssen

Philip Gutschke · zuletzt aktualisiert: 17. Dezember 2024

Die Bilanzierungsumlage ist ein zentraler Bestandteil der Gaspreisgestaltung, der direkte Auswirkungen auf die Energiekosten von Unternehmen hat. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was es mit der Bilanzierungsumlage auf sich hat, wie sie berechnet wird und wie Unternehmen auf sie reagieren können.

Kurz und knapp

Die Bilanzierungsumlage wird von Netzbetreibern erhoben, um Kosten auszugleichen, die durch Differenzen zwischen dem prognostizierten und tatsächlichen Gasverbrauch entstehen.

Aktuell beträgt die Bilanzierungsumlage 0 €/MWh, ihre Höhe wird jährlich neu festgelegt. Um zu hohe Kosten zu vermeiden, sollten Unternehmen sich auf mögliche Erhöhungen einstellen.

Unternehmen können durch präzise Verbrauchsprognosen und Lastmanagement die Auswirkungen der Bilanzierungsumlage minimieren und somit ihre Kosten für Erdgas besser kontrollieren.

Was ist die Gas-Bilanzierungs­umlage?

Die Bilanzierungsumlage ist eine Gebühr, die von Netzbetreibern zur Deckung der Kosten für den Ausgleich von Differenzen zwischen prognostizierten und tatsächlichem Erdgasverbrauch erhoben wird. Für Unternehmen bedeutet dies, dass die Bilanzierungsumlage einen Teil der Energiekosten ausmacht, der nicht direkt beeinflussbar ist. Die Umlage wird jährlich neu festgelegt und variiert je nach Marktbedingungen und Verbrauchsprofil.

Der Gasverbrauch ist besonders hohen Schwankungen unterworfen, vor allem durch die Heizperiode im Winter. In der folgenden Grafik wird ersichtlich, wie groß die Unterschiede im deutschen Durchschnitt sind.

Monatlicher Gasverbrauch in Deutschland von 2021 bis 2024

Auch bei Strom gibt es ähnliche Umlagen, die jedoch anders berechnet werden. Hier finden Sie alle Informationen zu Umlagen auf Strom 2025.


So hat sich die Bilanzierungs­umlage entwickelt

Um die Entwicklung der Gas-Bilanzierungsumlage besser nachvollziehen zu können, ist es sinnvoll, einen Blick auf die wichtigsten Meilensteine zu werfen.

Die Anfänge der Bilanzierungsumlage

Die Bilanzierungsumlage im deutschen Gasmarkt hat ihre Wurzeln in der Liberalisierung des Energiemarktes der 1990er-Jahre. Mit dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) von 1998 wurde der Weg für einen wettbewerbsorientierten Energiemarkt geebnet.

Die Verantwortung für den Ausgleich von Differenzen zwischen dem prognostizierten und dem tatsächlichen Energieverbrauch wurde auf die Marktgebietsverantwortlichen (MGV) übertragen. Heute ist dies die Trading Hub Europe (THE).

Weiterentwicklung und Anpassungen

Die Einführung der Marktregeln zur Bilanzkreisabrechnung im Gassektor (GABi Gas) brachte die Bilanzierungsumlage in den Gasmarkt ein. Seitdem hat sich die Bilanzierungsumlage stetig weiterentwickelt, um den wachsenden Anforderungen und der zunehmenden Volatilität des Marktes gerecht zu werden.

Wie hoch ist die Bilanzierungsumlage aktuell?

Seit 1. Oktober 2023 liegt sowohl die SLP- als auch die RLM-Bilanzierungsumlage wieder bei 0 €/MWh. Dieser Preis galt auch früher, wurde jedoch am 1. Oktober 2022 auf 3,90 €/MWh für die RLM- und auf 5,70 €/MWh für die SLP-Bilanzierungsumlage angehoben.

Dies ist auf die damals schwierige Marktsituation, insbesondere die allgemein hohen Erdgaspreise zurückzuführen, sowie auf die damals prognostizierte Entwicklung.

Die SLP- und die RLM-Bilanzierungs­umlage

Je nachdem, ob Ihr Energieverbrauch mit SLP- oder mit RLM-Zählern gemessen wird, kommt eine andere Bilanzierungsumlage zum Einsatz.

Ein RLM-Zähler ist ab 1,5 Mio. kWh/a beziehungsweise 500 kW Ausspeiseleistung verpflichtend. Wenn Sie einen niedrigeren Energieverbrauch haben, aber dennoch einen RLM-Zähler haben möchten, ist dies durchaus möglich.

SLP-Zähler

  • bis 1,5 Mio. kWh Gas pro Jahr

  • bis 500 kW Ausspeiseleistung Gas

Standard-Lastprofil-Zähler (SLP) messen weder den Lastgang noch aktuelle Verbrauchsdaten. Hier muss der Energieverbrauch manuell abgelesen werden. Bei SLP-Zählern wird eine höhere Bilanzierungsumlage angewandt, da der Verbrauch nur geschätzt werden kann und nur einmal im Jahr abgelesen wird.

Dadurch erstellte Prognosen sind zwangsläufig ungenauer, da sehr wenige Daten zur Berechnung zur Verfügung stehen. Dafür sind aber die Abrechnungs- und Messprozesse einfacher, weshalb SLP-Zähler bei kleinerem Energieverbrauch verwendet werden.

RLM-Zähler

  • ab 1,5 Mio. kWh Erdgas pro Jahr

  • ab 500 kW Ausspeiseleistung Erdgas

Zähler mit registrierender Leistungsmessung (RLM) hingegen senden alle 60 Minuten die Gas-Verbrauchswerte an den Verteilnetzbetreiber. Durch das kontinuierliche Übermitteln des tatsächlichen Verbrauchs sind RLM-Zähler viel genauer, wodurch präzisere Prognosen erstellt werden können. Daher fällt die RLM-Bilanzierungsumlage meist niedriger aus.

SLP- und RLM-Zähler, die sich unterschiedlich auf die Bilanzierungsumlage auswirken

Tipps und Empfehlungen für Unternehmen

Unternehmen können durch gezielte Maßnahmen ihre Energiekosten optimieren und dadurch die Höhe der Bilanzierungsumlage minimieren. Auch wenn die Bilanzierungsumlage momentan bei 0 €/MWh liegt, sollten Sie sich Gedanken machen und Maßnahmen setzen, um die Bilanzierungsumlage niedrig zu halten, für den Fall, dass sie in den nächsten Jahren wieder angehoben wird.

Strategien zu einer niedrigeren Bilanzierungsumlage

Hier sind einige spezifische Strategien, die Sie umsetzen können, um die Umlage zu optimieren und Kosteneinsparungen zu erzielen:

Cockpit-Funktion

Präzise Verbrauchs­prognosen erstellen

Indem historische und aktuelle Verbrauchsdaten analysiert werden, werden Abweichungen zwischen der prognostizierten und der tatsächlichen Abnahme minimiert.

Idealer Zeitpunkt

Last­management (RLM) implementieren

Mit RLM-Zählern wird eine genauere Überwachung des Energieverbrauchs möglich, wodurch Sie diesen senken und die Bilanzierungsumlage minimieren können.

Smart

Energie­dienstleister konsultieren

Diese können Sie bei der Optimierung der Energiekosten unterstützen. Durch ihr Fachwissen verbessern sie Verbrauchsprognosen und gestalten das Energiemanagement effizienter.

Energieoptimierung und Kostenreduktion

Neben der Optimierung der Bilanzierungsumlage gibt es weitere Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen können, um ihre Energiekosten langfristig zu senken. Und indem Sie Ihren Energiekosten minimieren, wird auch die Bilanzierungsumlage reduziert.

  • Ausschreibungen von Energielieferverträgen: Oftmals gibt es Spielraum für günstigere Konditionen, insbesondere wenn das Unternehmen seinen Energieverbrauch optimieren und präziser vorhersagen kann. Eine Energie-Einkaufsgemeinschaft übernimmt diese Ausschreibungen für Sie.

  • Investitionen in Energieeffizienz: Langfristig kann so der Gesamtenergieverbrauch gesenkt und die Bilanzierungsumlage verringert werden. Dies kann die Einführung von Energiemanagementsystemen, den Einsatz von energieeffizienten Maschinen oder die Verbesserung der Gebäudeisolierung umfassen.

  • Monitoring und Reporting: Unregelmäßigkeiten im Energieverbrauch werden so frühzeitig erkannt. Ein proaktives Management kann unnötige Mehrkosten durch eine hohe Bilanzierungsumlage vermeiden.

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Energiekosten-Check Vorschau

Fazit zur Bilanzierungs­umlage

Die Bilanzierungsumlage ist ein entscheidender Faktor bei der Gaspreisgestaltung und hat direkte Auswirkungen auf die Energiekosten von Unternehmen. Aktuell liegt sie zwar bei 0 €/MWh, dies kann sich aber wieder ändern. Daher ist es wichtig, sich auf zukünftige Änderungen vorzubereiten und Maßnahmen zur Energieoptimierung – wie die Erstellung präziser Verbrauchsprognosen und die Implementierung von Lastmanagement – zu ergreifen.

Über Philip Gutschke

Philip verantwortet als Bereichsleiter Energiebeschaffung die strategischen und operativen Einkaufsprozesse für die Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft und vertritt deren Interessen beim BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft).

Er beschäftigt sich leidenschaftlich mit den aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen im Energiemarkt. In seiner Freizeit findet man ihn am, im oder auf dem Wasser.

Philip Gutschke, Bereichsleiter Energieeinkauf bei wattline

Häufige Fragen

  • Kann die Höhe der Bilanzierungsumlage im Laufe eines Jahres schwanken?

    Nein, die Höhe der Bilanzierungsumlage wird immer am 1. Oktober bekanntgegeben und bleibt bis 30. September des folgenden Jahres konstant. Anpassungen erfolgen erst danach, basierend auf den tatsächlichen Kosten und neuen Prognosen.

  • Welche Unternehmen sind besonders stark von der Bilanzierungsumlage betroffen?

    Unternehmen mit stark schwankendem oder schwer vorhersagbarem Gasverbrauch, wie Produktionsbetriebe oder energieintensive Industrien, sind besonders stark von der Bilanzierungsumlage betroffen.

  • Kann ich als Unternehmen die Höhe der Bilanzierungsumlage beeinflussen?

    Indirekt, ja. Unternehmen können durch genauere Verbrauchsprognosen und besseres Energiemanagement die Höhe der Umlage beeinflussen und somit potenzielle Kosten reduzieren.