Was ist die Gasspeicher­umlage? Alles, was Sie wissen müssen

Die Gasspeicherumlage ist eine gesetzlich geregelte Abgabe, die Unternehmen mit Gasverbrauch zusätzliche Kosten auferlegt. Ihr Zweck: Die Versorgungssicherheit in Deutschland durch gefüllte Speicher zu gewährleisten. Doch wie genau errechnet sich die Umlage, wer ist betroffen und gibt es Möglichkeiten zur Kostenreduzierung? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten und Strategien zur Optimierung Ihrer Energiekosten.

Philip Gutschke
Bereichsleiter Energie­beschaffung

zuletzt aktualisiert: 26.03.2025

Kurz und knapp

Die Gasspeicherumlage finanziert die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbefüllung deutscher Gasspeicher und schützt vor Versorgungsengpässen im Winter.

Mit 2,99 €/MWh belastet die Umlage energieintensive Branchen besonders stark und führt zu steigenden Produktionskosten sowie Wettbewerbsnachteilen.

Strategische Energiebeschaffung, Entlastungsregelungen und professionelle Beratung helfen Unternehmen, die Kosten der Gasspeicherumlage zu reduzieren.

Definition: Was ist die Gasspeicher­umlage?

Die Gasspeicherumlage ist eine gesetzlich geregelte Umlage, die seit Oktober 2022 in Deutschland erhoben wird. Sie dient der Finanzierung der strategischen Gasspeicherung, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Unternehmen mit Gasverbrauch tragen somit zur Füllstandsicherung der Speicher bei und unterstützen indirekt die Energieversorgung in Krisenzeiten.

Hintergrund dieser Umlage ist das Energiesicherungsgesetz (EnSiG), das eine Mindestbefüllung der deutschen Gasspeicher vorschreibt. Die Höhe der Umlage wird halbjährlich neu berechnet und von Trading Hub Europe (THE) festgelegt.

Entwicklung der Gasspeicherumlage

Webinar Energie­kosten senken

Erfahren Sie, wie Sie Ihre Energiekosten senken und unnötige Ausgaben vermeiden können.

Warum gibt es die Gasspeicher­umlage?

Die Einführung der Gasspeicherumlage erfolgte nach den massiven Turbulenzen am Energiemarkt aufgrund des Angriffskriegs von Russland gegen die Ukraine im Jahr 2022. Um zu verhindern, dass Gasspeicher nicht ausreichend gefüllt werden und damit das Risiko von Versorgungsengpässen steigt, verpflichtet das Gasspeichergesetz die Betreiber zur Einhaltung bestimmter Füllstände. Die Mindestfüllstände sehen wie folgendermaßen aus:

  • 1. Oktober: 80 % gefüllt

  • 1. November: 90 % gefüllt

  • 1. Februar: 30 % gefüllt

Ohne diese Maßnahme könnte es im Winter zu Gasengpässen kommen, insbesondere in Zeiten hoher Nachfrage. Durch die Umlage werden Kosten gedeckt, die entstehen, wenn Speicherbetreiber Gas zu hohen Preisen einkaufen müssen, um die gesetzlichen Mindestfüllstände einzuhalten. Die folgende Grafik zeigt den Verlauf der Speicherfüllstände seit 2018:

Verlauf der Gas-Speicherfüllstände seit 2018

Wie wird die Gasspeicher­umlage berechnet?

Die Berechnung der Umlage erfolgt auf Grundlage der Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten für den Gaseinkauf und den Einnahmen aus dem Weiterverkauf dieses Gases.

  • Ermittlung der Kosten: THE kauft Gas zu Marktpreisen, um gesetzlich vorgeschriebene Speicherfüllstände zu erreichen.

  • Verteilung der Kosten: Diese werden anteilig auf die Gasverbraucher umgelegt und über den Gaspreis erhoben.

  • Anpassung der Umlage: Alle sechs Monate wird die Höhe neu kalkuliert, um auf Marktveränderungen zu reagieren.

Aktuell beträgt die Gasspeicherumlage 2,99 €/MWh und wird jedes Jahr am 1. Januar und am 1. Juli – also halbjährlich – angepasst.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Die Gasspeicherumlage betrifft alle Unternehmen mit Erdgasverbrauch, wobei energieintensive Branchen wie die chemische Industrie, Metallverarbeitung oder große Produktionsbetriebe besonders belastet werden. Diese Unternehmen stehen vor erheblichen finanziellen Herausforderungen, da die Umlage seit ihrer Einführung im Oktober 2022 von 0,59 €/MWh auf 2,99 €/MWh im Januar 2025 gestiegen ist. ​

In anderen EU-Ländern existiert eine solche Gasspeicherumlage nicht, was deutsche Unternehmen strukturell benachteiligt. Die Gefahr einer schleichenden Deindustrialisierung wächst, da steigende Produktionskosten Investitionen in anderen Ländern attraktiver machen. ​

Zwar gab es bis Ende 2024 eine Abgabe für die Gasspeicherumlage beim Export, diese wurde aber seit 2025 wieder abgeschafft. Vorher wurde die Gasspeicherumlage beim Export von Erdgas demnach ins Ausland weitergegeben. Durch die Abschaffung sind deutsche Kunden wieder stärker von der Umlage betroffen.

Es ist daher entscheidend, dass Unternehmen ihre Energiebeschaffungsstrategien überdenken und mögliche Entlastungen prüfen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Die Gasspeicher­umlage und ihre Auswirkungen auf Gaspreise

Die Umlage wird direkt auf die Netzentgelte aufgeschlagen und erhöht somit die Gesamtkosten für Gasverbraucher. Das bedeutet:

  • Steigende Betriebskosten: Besonders für Unternehmen mit hohem Gasverbrauch kann dies eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.

  • Volatile Preisgestaltung: Da die Umlage regelmäßig angepasst wird, können unerwartete Mehrkosten entstehen.

  • Industrielle Wettbewerbsfähigkeit: Die Umlage führt dazu, dass deutsche Unternehmen im Vergleich zu internationalen Wettbewerbern höhere Produktionskosten haben. Dies kann Investitionen ins Ausland begünstigen und langfristig Arbeitsplätze gefährden.

  • Druck auf alternative Energieträger: Da Erdgas teurer wird, steigt der Druck auf Unternehmen, ihre Energienutzung zu diversifizieren. Der Ausbau erneuerbarer Energien oder alternativer Heizmethoden gewinnt zunehmend an Bedeutung.

Energiekosten-Check

Finden Sie in 3 Schritten heraus, ob auch Sie von exklusiven Großhandelspreisen für Strom und Gas profitieren können.

Energiekosten-Check Vorschau

Gibt es Entlastungen für Unternehmen?

Einige Unternehmen können von Entlastungen profitieren. Besonders energieintensive Industrien haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Rückerstattungen oder Ermäßigungen.

Möglichkeiten zur Reduzierung der Gasspeicherumlage:

  • Prüfung von Entlastungstatbeständen: Unternehmen im produzierenden Gewerbe können steuerliche Vorteile nutzen.

  • Optimierung der Energiebeschaffung: Durch strategischen Energieeinkauf lassen sich Energiekosten langfristig senken.

  • Beratung durch Energieexperten: wattline hilft Unternehmen dabei, durch gebündelten Einkauf bessere Konditionen zu erzielen.

Energiekosten senken mit einer Energie-Einkaufsgemeinschaft

Als Mitglied einer Energie-Einkaufsgemeinschaft wie wattline profitieren Sie von exklusiven Großhandelspreisen für Strom und Gas – auch als kleines und mittleres Unternehmen. Durch die Senkung der Gaskosten wird direkt auch die zu zahlende Gasspeicherumlage gesenkt, da diese im Verhältnis zu den Gaskosten abgerechnet wird.

Profitieren Sie von dauerhaft besseren Energiepreisen durch die stärkste unabhängige Einkaufsgemeinschaft in Deutschland und Österreich.

Fazit: Die Gasspeicher­umlage bleibt noch

Die Gasspeicherumlage bleibt weiterhin ein fester Bestandteil der Energiekosten, doch Unternehmen haben Möglichkeiten, ihre Belastung zu minimieren. Wer langfristige Beschaffungsstrategien verfolgt und sich professionelle Unterstützung sichert, kann seine Energiekosten optimieren und wirtschaftliche Risiken reduzieren.

Häufige Fragen

  • Wie lange wird die Gasspeicherumlage noch erhoben?

    Die Gasspeicherumlage wird bis 31. März 2027 erhoben. Zunächst sollte sie bis 2025 bestehen, wurde jedoch verlängert.

  • Wie lange reichen unsere Gasspeicher?

    Die Reichweite der Gasspeicher hängt von Füllstand, Verbrauch und Wetterbedingungen ab. Bei einem vollen Speicherbestand kann Deutschland im Winter etwa zwei bis drei Monate ohne zusätzliche Importe auskommen. Mildere Temperaturen oder reduzierter Verbrauch verlängern diese Zeit, während extreme Kälteperioden oder hohe industrielle Nachfrage die Reserven schneller aufbrauchen.