Kündigung durch Energie­versorger – was nun?

Philip Gutschke · zuletzt aktualisiert: 22. August 2024

Bei einer Kündigung durch den Energieversorger sind Sie nicht machtlos. Die Strom- oder Gasversorgung von Privatkunden wird weiterhin von Ihrem örtlichen Grundversorger gewährleistet, sodass Sie im Rahmen der Ersatzversorgung drei Monate Zeit haben, der Kündigung zu widersprechen oder sie zu akzeptieren und sich einen neuen Versorger zu suchen. Gewerbekunden hingegen sollten sofort aktiv werden und sich um eine Anschlusslösung kümmern. Welche Möglichkeiten Sie genau haben und wie Sie vorgehen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Kurz und knapp

Ein Energieversorger kann den Vertrag ordentlich kündigen, wenn die vertraglichen Kündigungsfristen eingehalten werden, oder außerordentlich kündigen, wenn wichtige Gründe wie die Störung der Geschäftsgrundlage vorliegen.

Nach einer Kündigung durch den Energieversorger übernimmt für Privatkunden automatisch der örtliche Grundversorger für max. drei Monate. Gewerbekunden sollten hingegen umgehen aktiv werden und eine Notenergiebelieferung sicherstellen.

Mögliche Optionen nach einer Kündigung: Beschwerde einreichen, Schadensersatzansprüche geltend machen, falls finanzielle Nachteile entstehen, oder einen neuen Anbieter suchen.

Kann ein Strom- oder Gasvertrag vom Energieversorger gekündigt werden?

Ja, ein Strom- oder Gasvertrag kann sowohl von Ihnen als auch von Ihrem Energieversorger gekündigt werden. Dieser muss dabei die vertraglichen und gesetzlichen Kündigungsbedingungen beachten und kann je nach Fall eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung aussprechen:

  • Eine ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfristen und kann zum Ende der Vertragslaufzeit erfolgen.

  • Eine außerordentliche Kündigung ist dagegen nur aus wichtigem Grund möglich, z. B. bei Störung der Geschäftsgrundlage, die ein Festhalten am Vertrag unzumutbar macht. In diesem Fall ist keine Kündigungsfrist erforderlich.

Spezialisierte Kanzlei

Beispielsweise kann der Grundversorger Ihnen außerordentlich kündigen, wenn ihm die Belieferung aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr zuzumuten ist oder bei schuldhaftem Verhalten des Energieabnehmers wie Zählermanipulation.

Es kann auch vorkommen, dass kein Kündigungsgrund angegeben wird. Trotzdem kann die Kündigung wirksam sein, wenn der Wille zur Vertragsbeendigung klar und unmissverständlich zum Ausdruck kommt.


Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Bei Preiserhöhungen haben Sie als Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht und können den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Bedingungen kündigen (§ 41 Abs. 5 des EnWG).


Vertragliches Kündigungsrecht

Das Kündigungsrecht ist in den meisten Fällen in Ihrem Energievertrag geregelt. Dort ist festgelegt, unter welchen Bedingungen und mit welcher Frist eine Kündigung möglich ist. Sie finden es i. d. R. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Vertrages.

Wird Ihnen also eine vertragliche bzw. ordentliche Kündigung durch den Energieversorger ausgesprochen, sollten Sie als erstes Ihren Energievertrag überprüfen, um festzustellen, ob diese rechtmäßig ist:

  • Welche Klauseln haben Sie mit Ihrem Energieversorger vereinbart?

  • Gibt es eine Mindestlaufzeit für Ihren Vertrag?

  • Welche Fristen muss Ihr Versorger einhalten, um Ihnen ordentlich zu kündigen?

  • Liegt ein besonderer Kündigungsgrund vor?

Gesetzliches Kündigungsrecht

Neben dem vertraglichen Kündigungsrecht steht Ihnen und Ihrem Energieversorger auch ein gesetzliches Kündigungsrecht zu. Dieses greift, laut § 313 BGB, insbesondere bei einer Störung der Geschäftsgrundlage. Nach diesem Paragrafen kann die benachteiligte Partei außerordentlich kündigen, wenn …

  • … sich die Umstände, die zur Grundlage des Vertrages geworden sind, nach Vertragsschluss so schwerwiegend geändert haben, dass ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist.

  • … oder die Parteien den Vertrag unter den geänderten Verhältnissen nicht oder anders geschlossen hätten, und eine Anpassung des Vertrages nicht möglich ist.

Der Vertrag kann nach § 314 BGB aus wichtigem Grund sogar ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Dieser Grund muss so erheblich sein, dass die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist. Die Kündigung muss innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen, nachdem der Kündigungsgrund bekannt gegeben wurde.


Gut zu wissen: Ein Insolvenzrisiko des Anbieters stellt grundsätzlich aber keinen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung dar.


Keine Grundlage der Kündigung angegeben

Hat Ihr Energieversorger keine konkrete Grundlage für die Kündigung genannt, kann es sich um ein vertragliches oder gesetzliches Kündigungsrecht handeln. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Energieversorger, auf welcher Grundlage die Kündigung erfolgt ist.

Beachten Sie, dass eine Kündigung auch dann wirksam sein kann, wenn das Schreiben nicht ausdrücklich als „Kündigung“, sondern als „Mitteilung über die vorübergehende Einstellung der Dienstleistung“ o. Ä. bezeichnet wird.

Wurde kein Kündigungsgrund angegeben, sollten Sie …

  • … den Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) lesen, um die möglichen Kündigungsrechte zu verstehen.

  • … sich direkt an Ihren Energieversorger wenden, um Klarheit über die Kündigungsgründe zu erhalten.

Mann prüft die Kündigung seines Energieversorgers

Gut zu wissen: Eine unwirksame Kündigung kann zu einem Schadensersatzanspruch führen, wenn Sie dadurch höhere Kosten bei einem anderen Anbieter haben.


Strom- oder Gasanbieter kündigt Vertrag: Wer übernimmt die Versorgung?

Wenn Ihr Strom- oder Gasanbieter den Vertrag kündigt, brauchen sich Privatkunden keine Sorgen um eine Unterbrechung der Energieversorgung zu machen. In diesem Fall übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger die Ersatzversorgung. Das bedeutet, dass Ihre Versorgung nahtlos und ohne Unterbrechung weiterläuft.

 


Achtung! Grundversorgung gilt nur für Privat- und kleine Gewerbekunden

Der örtliche Grundversorger ist nur zur Ersatzversorgung von Privatkunden und kleinen Gewerbekunden, deren Energiebedarf 10.000 kWh im Jahr nicht übersteigt, verpflichtet. Für Unternehmen mit einem höheren Bedarf oder Abnehmer in der Mittelspannung besteht kein Anspruch auf Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung.

Für diese Kunden gilt: Sofort reagieren und eine Notenergiebelieferung sicherstellen (z. B. über den örtlichen Grundversorger) und sich dann umgehend um eine Anschlusslösung bzw. einen Folgevertrag kümmern.


Was ist die Grundversorgung bei Strom?

Die Grundversorgung stellt sicher, dass jeder Haushalt in Deutschland mit Strom versorgt wird, auch wenn kein spezieller Vertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen wurde. Sie beginnt automatisch, sobald Sie in eine neue Wohnung einziehen und Energie verbrauchen, ohne vorher einen anderen Stromvertrag abgeschlossen zu haben. Grundversorger ist das Energieunternehmen, das in seinem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert, häufig die örtlichen Stadtwerke.

Sie können Ihren zuständigen Grundversorger über den Netzbetreiber ermitteln, dessen Kontaktinformationen auf Ihrer Energierechnung zu finden sind, oder durch eine einfache Internetsuche unter Angabe Ihrer Postleitzahl.

Es gibt keine Kündigungsfrist bei der Ersatzversorgung

Für die Ersatzversorgung gelten die Bedingungen der Grundversorgungsverordnung Strom (StromGVV) und der Grundversorgungsverordnung Gas (GasGVV). Das bedeutet, dass Sie die Belieferung durch den Grundversorger im Rahmen der Ersatzversorgung fristlos kündigen können. So können Sie schnell in einen günstigeren Tarif wechseln.

Die Ersatzversorgung stellt Ihre Energieversorgung für maximal drei Monate sicher, wenn die Versorgungssituation unklar ist oder kein bestimmter Vertrag oder Anbieter zugeordnet werden kann.


Unterschied zwischen Grundversorgung und Ersatzversorgung

Die Grundversorgung stellt sicher, dass jeder Haushalt mit Strom oder Gas versorgt wird, auch ohne speziellen Vertrag. Der örtliche Grundversorger übernimmt dies automatisch. Die Ersatzversorgung greift bei kurzfristigen Vertragsunterbrechungen für Privatkunden und Gewerbekunden mit sehr kleinen Verbrauch und dauert maximal drei Monate. Sie ermöglicht eine nahtlose Versorgung, bis ein neuer Vertrag abgeschlossen wird, und kann fristlos gekündigt werden​​.


Gas- oder Stromvertrag gekündigt – was nun?

Wenn Ihr Gas- oder Stromvertrag gekündigt wurde, haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie widersprechen der Kündigung durch den Energieversorger oder Sie akzeptieren sie.

Wie bereits erwähnt, müssen sich Privatkunden jedoch keine Sorgen um Ihre Strom- und Gasversorgung machen, da Ihr örtlicher Grundversorger automatisch die Ersatzversorgung übernimmt. Diese gibt Ihnen drei Monate Zeit, einen neuen Anbieter zu finden und kann fristlos gekündigt werden.

Gewerbekunden mit einem Verbrauch von über 10.000 kWh im Jahr sollten allerdings umgehend reagieren und eine Notbelieferung (z. B. über den örtlichen Grundversorger) sicherstellen und sich um eine Anschlusslösung bemühen.

Der Grundversorgungstarif ist oft teurer, da er flexiblere Vertragsbedingungen bietet und keine langen Vertragslaufzeiten hat. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über alternative Anbieter zu informieren, um Mehrkosten zu vermeiden und den für Sie besten Tarif zu finden.

Gegen die Kündigung durch den Energieversorger vorgehen

Wenn Sie sich gegen die Kündigung Ihres Strom- oder Gasvertrages wehren wollen, prüfen Sie zunächst, ob Ihrem Anbieter ein vertragliches oder gesetzliches Kündigungsrecht zusteht. Ansonsten haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Beschwerde einreichen: Sie können entweder eine Beschwerde nach § 111a EnWG bei Ihrem Energieversorger einreichen oder sich mit Ihrer Beschwerde an die Schlichtungsstelle Energie e. V. in Berlin oder an die Verbraucherzentrale wenden.

  • Verfahren beantragen: Bleibt die Beschwerde erfolglos, können Sie ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragen.

  • Rechtsberatung: Lassen Sie sich von Ihrer zuständigen Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt rechtlich beraten, um Ihre Chancen und Möglichkeiten zu prüfen.

  • Zivilgerichtliche Überprüfung: Wenn alle Stricke reißen, können Sie die Kündigung auch zivilgerichtlich überprüfen lassen

Das können Sie bei einer Kündigung durch den Energieversorger tun

Kündigung akzeptieren

Wenn Sie der Kündigung Ihres Strom- oder Gasvertrages zustimmen, sollten Sie sich zeitnah einen neuen Energielieferanten suchen und einen neuen Liefervertrag abschließen.

Wenn Sie bis zum Kündigungsdatum keinen neuen Vertrag abgeschlossen haben, übernimmt bei Privatkunden automatisch der örtliche Grundversorger Ihre Energieversorgung. Beachten Sie, dass die Kosten für die Grundversorgung höher sein können.

Lesen Sie am Tag der Vertragsbeendigung unbedingt Ihren Zählerstand ab und melden Sie ihn Ihrem bisherigen Versorger, um eine korrekte Endabrechnung zu gewährleisten.

Schadensersatzansprüche geltend machen: 5 Schritte

Wenn Ihr Energieversorger den Vertrag kündigt und Ihnen dadurch finanzielle Nachteile entstehen, können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Folgen Sie diesen fünf Schritten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen:

1. Widerspruch einlegen: Widersprechen Sie der Kündigung schriftlich und fordern Sie Ihren Energieversorger zur Weiterbelieferung auf. Das zeigt, dass Sie an einer Fortsetzung des Vertrags interessiert sind und die Kündigung nicht einfach hinnehmen.

2. Zählerstand dokumentieren: Lesen Sie den aktuellen Zählerstand ab, fotografieren Sie ihn und ziehen Sie möglichst einen Zeugen hinzu. Diese Dokumentation dient als Beweis für eine korrekte Abrechnung und ist wichtig, um eventuelle Unstimmigkeiten zu klären.

3. Schaden ermitteln: Ermitteln Sie den möglichen Schaden, der durch die Kündigung entstanden ist. Berechnen Sie die Differenz zwischen den Kosten Ihres alten Tarifs und den höheren Kosten eines Ersatz- oder Grundversorgers. Dieser sogenannte Kündigungsschaden ist die Grundlage für mögliche Schadensersatzansprüche.

4. Ansprüche geltend machen: Machen Sie Ihre Ansprüche schriftlich und unter Fristsetzung geltend. Nutzen Sie dazu z. B. ein Musterschreiben oder lassen Sie sich von Ihrer zuständigen Verbraucherzentrale oder Ihrem Rechtsanwalt beraten, damit Ihre Forderungen rechtlich abgesichert sind.

5. Rechtlich vorgehen: Sollten Ihre Ansprüche weiterhin unbeachtet bleiben, erwägen Sie rechtliche Schritte. Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt, um Klage gegen den Anbieter einzureichen. Die Schlichtungsstelle Energie kann ebenfalls unterstützend wirken und vermitteln.

Rechtsanwälting berät einen Klienten zur Kündigung des Energieversorgers

Warum wurden seit 2021 viele Strom- und Gasverträge gekündigt?

Viele Strom- und Gasverträge wurden aufgrund der dramatischen Preisentwicklung auf dem Energiemarkt gekündigt. Ende 2021 und in den Jahren 2022 und 2023 haben stark steigende Beschaffungskosten dazu geführt, dass Anbieter wie Stromio und Gas.de zahlreiche Verträge gekündigt haben, um Insolvenzen zu vermeiden.

Ausgelöst wurden diese Kündi­gungs­wellen meist durch Liefer­verträge, deren Kondi­tionen für die Energie­ver­sorger nicht mehr haltbar sind. Die Kündigungen wurden häufig damit begründet, dass die aktuellen Marktbedingungen eine Erfüllung der bestehenden Verträge unmöglich machten.

Betroffen sind insbe­sondere RLM-Kunden mit einem Jah­res­strom­ver­brauch über 100.000 kWh. Auch etablierte Versorger wie E.ON mussten aufgrund der unvorhersehbaren Marktentwicklung Kundenverträge kündigen.

Im Jahr 2024 haben sich die Marktbedingungen leicht stabilisiert, aber die Unsicherheit bleibt. Kunden sollten daher die Marktentwicklung kontinuierlich beobachten und sich auf mögliche Preisanpassungen einstellen.

wattline: konstante und niedrige Energiepreise für KMU und Industrieunternehmen

Durch das Netzwerk aus langjährigen, zuver­lässigen Kooperations­versorgern erhalten unsere Mitglieder auch bei angespannten Marktlagen Lieferverträge mit wettbewerblichen Preisen, um eine bezahlbare Versorgungs­sicherheit zu ermöglichen.

Bei wattline haben Sie den Vorteil, dass wir nur Energieversorger berücksichtigen, die wir zuvor eingehend geprüft haben. Wir bewerten unter anderem die Bonität der Versorger, um sicherzustellen, dass sie auch Marktschwankungen gut überstehen können. Auch wenn es keine Garantie gibt, so gewährleisten wir doch eine geprüfte Versorgungssicherheit durch unsere ausgewählten Kooperationsversorger. Und eines können wir Ihnen garantieren: Wir lassen Sie nicht im Regen stehen!

Wir sind die stärkste Energie-Einkaufsgemeinschaft in Deutschland und vollkommen unabhängig von Energieversorgern und -erzeugern. Vom Anbietervergleich über die Ermittlung der optimalen Vertragslaufzeit bis hin zum Energieeinkauf zum idealen Zeitpunkt übernehmen wir alle Aufgaben.

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Der Beitritt zur Einkaufsgemeinschaft ist kostenlos und kann monatlich gekündigt werden. Wir arbeiten ausschließlich erfolgsbasiert. Das bedeutet, wir erhalten einmalig 37,5 % Ihrer Einsparung je Lieferstelle.

Läuft ein Energievertrag aus, wiederholen unsere Experten und Marktanalysten diesen Prozess, um einen Nachfolgevertrag mit noch besseren Konditionen abzuschließen. Beim Vergleich der eingeholten Angebote achten wir darauf, nur faire Angebote für Sie zu berücksichtigen.

Stadtwerke oder Energieversorger spekulieren oft auf eine Vertragsverlängerung mit hohen Margen. Das lassen wir für unsere Mitglieder nicht zu und stellen den jeweiligen Versorger rechtzeitig wieder in den Wettbewerb mit anderen. Unser Ziel: dauerhaft bessere Energiepreise für unsere Mitglieder.

Strom und Gas zu Großhandelspreisen

Durch die Bündelung des Energiebedarfs von über 29.000 Mitgliedern können wir mit Energiemengen von rund 7 Mrd. kWh und Energiekosten von über 2 Mrd. gegenüber den Energieversorgern auftreten. Diese starke Position ermöglicht allen Mitgliedern den Zugang zu Großhandelspreisen.

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Wie bestimmen wattlines Marktanalysten den idealen Zeitpunkt?

Unsere Analysten beobachten kontinuierlich den Energiemarkt, die Energiebörsen (Spotmarkt für Strom und Gas) sowie die wirtschaftliche und geopolitische Lage, um den idealen Zeitpunkt für den Energieeinkauf zu bestimmen. Politische Instabilitäten und globale Konflikte haben einen erheblichen Einfluss auf die Verfügbarkeit von Energie, was bei einer hohen Nachfrage und einem geringen Angebot zu einem Anstieg der Preise führt.

Auch die optimale Vertragslaufzeit ist entscheidend für gute Vertragskonditionen. So entscheiden unsere Experten, ob ein Vertrag für 12 oder 24 Monate oder sogar noch länger sinnvoll ist:

Wenn zu erwarten ist, dass die Preise steigen, werden frühzeitig Verträge mit langen Laufzeiten abgeschlossen, um allen Mitgliedern Planungs- und Budgetsicherheit zu geben und sie vor steigenden Energiekosten zu schützen. Bei fallenden Preisen schließen wir dagegen Verträge mit kürzeren Laufzeiten ab, um möglichst schnell zu günstigeren Konditionen wechseln zu können (siehe Grafik).

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Kündigung durch Energieversorger: Wie finde ich einen neuen Anbieter?

Wenn Ihr Energieversorger Ihnen den Vertrag kündigt oder Sie auf der Suche nach einem neuen Anbieter sind, sollten Sie folgende Punkte beachten:

Vergleichsportale nutzen

Nutzen Sie Online-Vergleichsportale wie Verivox oder Check24, um Anbieter und Tarife zu vergleichen. Alternativ können Sie als KMU oder Industriebetrieb auch kostenlos Mitglied bei wattline werden und von Großhandelspreisen profitieren. wattline übernimmt für Sie automatisch den Vergleich zum idealen Zeitpunkt.

Kundenbewertungen lesen

Informieren Sie sich über die Erfahrungen anderer Kundinnen und Kunden mit dem Anbieter. Plattformen wie Trustpilot oder Google Reviews bieten wertvolle Einblicke in die Kundenzufriedenheit und den Kundenservice.

Neukundenboni beachten

Viele Anbieter locken Neukunden mit Prämien oder Rabatten. Prüfen Sie, ob diese Angebote in den ersten Monaten tatsächlich günstiger sind und ob sie auch langfristig vorteilhaft bleiben. Beachten Sie, dass bei einigen Verträgen, insbesondere bei Laufzeiten über 24 Monate, häufig auch Sofortboni angeboten werden.

Vertragsdetails prüfen

Beachten Sie die Vertragsbedingungen und informieren Sie sich insbesondere über die Kündigungsfristen. Achten Sie darauf, dass keine versteckten Kosten enthalten sind.

Vertragslaufzeit festlegen

Es ist wichtig, die Vertragslaufzeit sorgfältig abzuwägen und eine Laufzeit zu wählen, die der aktuellen Marktsituation entspricht. Eine Preisgarantie über die gesamte Vertragslaufzeit kann sinnvoll sein, um sich gegen steigende Preise abzusichern.

Ökostrom-Angebote prüfen

Wenn Ihnen nachhaltige Energie wichtig ist, suchen Sie nach Tarifen mit zertifiziertem Ökostrom. Achten Sie dabei auf vertrauenswürdige Labels wie das „ok-power-Label“ oder das „Grüner-Strom-Label“.

Über Philip Gutschke

Philip verantwortet als Bereichsleiter Energiebeschaffung die strategischen und operativen Einkaufsprozesse für die Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft und vertritt deren Interessen beim BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft).

Er beschäftigt sich leidenschaftlich mit den aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen im Energiemarkt. In seiner Freizeit findet man ihn am, im oder auf dem Wasser.

Philip Gutschke, Bereichsleiter Energieeinkauf bei wattline

Häufige Fragen

  • Wann darf ein Energieversorger den Vertrag kündigen?

    Ein Energieversorger kann den Vertrag kündigen, wenn vertragliche oder gesetzliche Kündigungsgründe vorliegen. Vertraglich kann dies zum Ende der Vertragslaufzeit unter Einhaltung der Kündigungsfristen erfolgen. Nach dem Gesetz ist eine außerordentliche Kündigung nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, z. B. eine Störung der Geschäftsgrundlage. Ist dies der Fall und die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar, kann der Vertrag auch fristlos gekündigt werden.

  • Was passiert, wenn der Energieversorger kündigt?

    Kündigt der Energieversorger, übernimmt bei Privatkunden automatisch der örtliche Grundversorger die Energieversorgung. Damit ist sichergestellt, dass es zu keiner Unterbrechung der Strom- oder Gasversorgung kommt. Die Ersatzversorgung durch den Grundversorger ist nahtlos und kann während der Suche nach einem neuen Anbieter fristlos gekündigt werden. Die Ersatzversorgung sichert Ihre Energieversorgung für maximal drei Monate.


    Achtung! Grundversorgung gilt nur für Privat- und kleine Gewerbekunden

    Der örtliche Grundversorger ist nur zur Ersatzversorgung von Privatkunden und kleinen Gewerbekunden, deren Energiebedarf 10.000 kWh im Jahr nicht übersteigt, verpflichtet. Für Unternehmen mit einem höheren Bedarf oder Abnehmer in der Mittelspannung besteht kein Anspruch auf Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung.

    Für diese Kunden gilt: Sofort reagieren und eine Notenergiebelieferung sicherstellen (z. B. über den örtlichen Grundversorger) und sich dann umgehend um eine Anschlusslösung bzw. einen Folgevertrag kümmern.


  • Gas- oder Stromanbieter kündigt Vertrag: Was kann ich tun?

    Wenn Ihr Gas- oder Stromanbieter den Vertrag kündigt, haben Sie folgende Optionen:

    • Widerspruch einlegen: Sie können die Kündigung anfechten, indem Sie eine Beschwerde einreichen oder rechtliche Schritte einleiten.

    • Neuen Anbieter suchen: Nutzen Sie Vergleichsportale oder treten Sie einer Energie-Einkaufsgemeinschaft bei.

    Wenn kein neuer Vertrag abgeschlossen wird, übernimmt bei Privatkunden der Grundversorger automatisch Ihre Energieversorgung für drei Monate. Dieser hat allerdings meist teurere Tarife. Gewerbekunden hingegen sollten sofort aktiv werden.

  • Wie kann ich Schadensersatzansprüche geltend machen?

    Um Schadensersatzansprüche geltend zu machen, widersprechen Sie der Kündigung schriftlich und dokumentieren Sie den Zählerstand mit Fotos. Berechnen Sie die Differenz zwischen den alten und den neuen Energiekosten und fordern Sie den Schadenersatz schriftlich unter Fristsetzung ein. Werden Ihre Forderungen nicht erfüllt, konsultieren Sie einen Anwalt und erwägen Sie rechtliche Schritte, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

  • Welche Fristen gelten bei der Kündigung durch den Energieversorger?

    Bei einer ordentlichen Kündigung durch den Energieversorger gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen, in der Regel zum Ende der Vertragslaufzeit. Bei einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ist keine Kündigungsfrist erforderlich, die Kündigung muss jedoch innerhalb einer angemessenen Frist nach Bekanntwerden des Grundes erfolgen.

  • Wie lange dauert es, bis ich einen neuen Liefervertrag habe?

    Wie lange es dauert, einen neuen Liefervertrag abzuschließen, hängt von der jeweiligen Situation ab. Unsere Experten arbeiten jedoch schnell, um Ihnen einen sicheren Vertrag zu wettbewerbsfähigen Konditionen zu vermitteln. Wir arbeiten nur mit geprüften Lieferanten zusammen, um Lockvogelangebote zu vermeiden und faire Konditionen zu gewährleisten. Sobald ein passendes Angebot vorliegt, schließen wir den Vertrag umgehend ab.


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