Strompreis für Unternehmen 2025

Philip Gutschke · zuletzt aktualisiert: 17. Dezember 2024

Der Strompreis für Unternehmen ist günstiger als für private Haushalte. Das liegt daran, dass Unternehmen von vorteilhafteren Tarifen, dem sogenannten Gewerbe- oder Industriestrom, profitieren können. Voraussetzungen dafür sind ein angemeldetes Gewerbe, ein gültiger Stromanschluss und ein bestimmter jährlicher Mindestverbrauch. Wer welchen Strom-Tarif in Anspruch nehmen kann und wie hoch der aktuelle Strompreis für Unternehmen ist, erfahren Sie in diesem Artikel.

Kurz und knapp

Der Strompreis für Unternehmen beschreibt das Entgelt für die Beschaffung und Lieferung von elektrischer Energie pro Kilowattstunde. Der Preis setzt sich aus drei Komponenten zusammen.

Gewerbestrom und Industriestrom bezeichnen günstigere Tarife, die sich aus Mengenrabatten ergeben. Je höher und konstanter die Abnahmemenge, desto günstiger der Tarif.

Der Strompreis hängt u. a. vom Jahresverbrauch, dem gewählten Versorger, der Region und aktuellen Marktsituation sowie dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab.

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Definition: Strompreis für Unternehmen

Der Strompreis für Unternehmen beschreibt das Entgelt für die Beschaffung und Lieferung von elektrischer Energie pro Kilowattstunde. Er kann stark variieren und hängt u. a. vom Jahresverbrauch des Unternehmens, der Region, der Marktsituation, dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem gewählten Energieversorger ab.

Der Strompreis setzt sich aus drei Hauptkomponenten zusammen:

  • Den Kosten für die Strombeschaffung und den Vertrieb,

  • den Entgelten für die Netznutzung und

  • den staatlich festgelegten Steuern, Abgaben und Umlagen.

THG Prämie

Unterschied Gewerbe- und Industrie­strompreis

Gewerbestrom und Industriestrom bezeichnen günstigere Tarife, die sich aus Mengenrabatten ergeben. Je höher die Abnahmemenge, desto günstiger der Tarif. Es gibt jedoch keinen einheitlichen Preis für Gewerbe- und Industriebetriebe, da dieser vom individuellen Verbrauch abhängt:

Gewerbestrom

Gewerbestrom ist für alle Arten von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), sowie Vereine, Verbände und Organisationen bestimmt, deren Verbrauch höher ist als der von Privathaushalten.

Die Voraussetzung ist also ein bestimmter jährlicher Mindestverbrauch, der vom Energieversorger bzw. Anbieter selbst festgelegt wird. Meist liegt dieser zwischen 20.000 und 25.000 kWh. Andere Kriterien muss ein Unternehmen nicht erfüllen, um von den günstigeren Tarifen zu profitieren.

wattline bietet Gewerbestrom-Tarife z. B. ab einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh an.


Mehr Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Thema Gewerbestrom!


Industriestrom

Industriestrom wird von Großunternehmen mit einem hohen bis sehr hohen jährlichen Stromverbrauch bezogen, der weit über dem von Privathaushalten und KMU liegt. Die meisten Energieversorger und Anbieter wie wattline bieten Industriestrom-Tarife ab einem jährlichen Mindestverbrauch von 100.000 kWh an.

Erst ab diesem Verbrauch erhalten Unternehmen einen RLM-Zähler, der die registrierende Leistungsmessung ermöglicht. Dies bedeutet, dass der Stromverbrauch in 15-Minuten-Intervallen gemessen wird.

Auf diese Weise entstehen Lastprofile, die den Versorgern helfen, den benötigten Strom zur richtigen Tageszeit bereitzustellen. Die Netzbetreiber nutzen diese Informationen ebenfalls, um präzise Bedarfsprognosen zu erstellen und das Stromnetz auszugleichen. Lastprofile sind kunden- bzw. lieferstellenspezifisch und werden bei der Preisgestaltung berücksichtigt.


Mehr Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Thema Industriestrom!


Strompreise für Gewerbe- und Industrieunternehmen von 2013 bis 2023

Aktueller Strompreis für Unternehmen in Deutschland

Wie bereits erläutert, kann der Strompreis nicht pauschal für alle Unternehmen bestimmt werden. Vielmehr hängt er vom jeweiligen Jahresverbrauch, dem gewählten Stromlieferanten, der aktuellen Marktsituation und dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Faktoren wie

  • Wetter und Klima,

  • saisonale Trends,

  • der Energiemarkt,

  • Angebot und Nachfrage sowie

  • weltpolitische Faktoren

haben einen großen Einfluss auf die Entwicklung des Strompreises. Darüber hinaus gibt es auch Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern.

Durchschnittlicher Strompreis für Unternehmen

Da der Strompreis für einzelne Unternehmen ohne weitere Informationen nicht exakt berechnet werden kann, ist es möglich, mit Durchschnittspreisen zu arbeiten, um einen Anhaltspunkt zu erhalten. Die Aussagekraft dieser Durchschnittspreise ist jedoch begrenzt, da weitere entscheidende Faktoren wie der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und das Lastprofil (bei RLM- bzw. Sondervertragskunden) nicht berücksichtigt werden.

Aus diesem Grund spiegeln die im Folgenden genannten Zahlen nur die allgemeine Marktentwicklung wider und erfassen weder regionale Unterschiede noch den oftmals entscheidenden Faktor für den Strompreis: den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Prozentuales Einsparpotenzial von Unternehmen

Da die folgenden Durchschnittswerte nur bedingt aussagekräftig sind, haben wir zur Orientierung die prozentualen Einsparpotenziale von Gewerbe- und Industriebetrieben im Vergleich zu privaten Haushalten berechnet:

  • Strompreis private Haushalte: Nach der Strompreisanalyse des BDEW vom Dezember 2024 zahlten private Haushalte mit einem Verbrauch von 3.500 kWh durchschnittlich 40,92 ct/kWh. Im Vergleich zum Jahr 2023 ist dieser Wert um 4,81 ct/kWh gesunken. (Quelle: BDEW-Strompreisanalyse Dezember 2024)

  • Strompreis Gewerbe 2024: Gewerbe mit einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh bezahlen durchschnittlich 22,12 % weniger als private Haushalte (Quelle: verivox). Auch hier ist ein Rückgang von 8,47 % gegenüber dem Wert von 2023 zu verzeichnen.

  • Strompreis Industrie 2024: Bei einem deutlich höheren Jahresverbrauch ab 160.000 kWh bis 20 Mio. kWh zahlten Industrieunternehmen durchschnittlich 58,5 % weniger als private Haushalte (Quelle: BDEW-Strompreisanalyse Dezember 2024). Dies entspricht einem Rückgang von etwa 30,54 % gegenüber dem Durchschnittswert von 2023.

Industriestrom-Preis von 2014 bis 2024

Der Rückgang der Strompreise sowohl für private Haushalte als auch für Unternehmen ist laut BDEW vor allem auf die gesunkenen Beschaffungs- und Vertriebskosten zurückzuführen. Bestimmte Unternehmen profitieren zudem von einer deutlichen Entlastung bei der Stromsteuer.


Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft können seit 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 einen Antrag auf Reduzierung der Stromsteuer auf den europäischen Mindeststeuersatz stellen. Die Stromsteuer sinkt dann von 20,50 Euro pro Megawattstunde auf 0,50 Euro pro Megawattstunde.


Wie setzt sich der Strompreis für Unternehmen zusammen?

Die reinen Stromkosten machen nur etwa ein Drittel des gesamten Strompreises aus. Neben diesen Kosten, die der Energieversorger für Stromeinkauf, Vertrieb und eine zusätzliche Gewinnmarge verlangt, kommen noch Netzentgelte und Kosten für die Messeinrichtungen sowie staatlich festgelegte Steuern, Abgaben und Umlagen auf Strom hinzu.


Mehr Informationen finden Sie in folgendem Blogartikel: Die aktuelle Strompreis-Zusammen­setzung


Netzentgelte und Messeinrichtungen

Die Netzentgelte machten im Jahr 2024 rund ein Viertel des gesamten Strompreises für Unternehmen und Privathaushalte aus. Dieser Aufschlag auf den Strompreis dient sowohl dem Bau als auch der Instandhaltung der Infrastruktur für den Stromtransport.

Da es in Deutschland 866 Stromnetzbetreiber gibt (Stand 2023) und die Instandhaltungskosten regional unterschiedlich sind, werden die Netzentgelte von den jeweiligen Landesregierungen in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur festgelegt. Daher kann es zu großen regionalen Unterschieden in der Höhe der Entgelte kommen.

Die Kosten für den Messstellenbetrieb umfassen den Einbau, den Betrieb, die Wartung und das Ablesen der Messeinrichtungen zur exakten Ermittlung des Energieverbrauchs und der Kosten. Diese Leistungen werden häufig über die Netzentgelte abgerechnet. Sie können aber auch separat in Rechnung gestellt werden, da seit der Einführung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) im Jahr 2016 Energieverbraucher eine freie Wahl des Messstellenbetreibers haben.

Steuern, Abgaben und Umlagen

Die staatlichen Steuern, Abgaben und Umlagen belaufen sich im Jahr 2025 auf insgesamt 4,701 ct/kWh. Die Abgaben und Umlagen werden dabei unabhängig von der Steuer ausgewiesen. Nachfolgend ein Überblick über die Zusammensetzung und die einzelnen Bestandteile:

  • Stromsteuer: Auf jede verbrauchte Kilowattstunde wird die Stromsteuer in Höhe von 2,050 Cent erhoben. Dieser Wert ist seit 2003 unverändert. Mehr Informationen finden Sie in unserem Blogartikel zum Thema Stromsteuer – ein aktueller Überblick.

  • Abgaben und Umlagen: Die staatlichen Abgaben und Umlagen belaufen sich im Jahr 2025 auf insgesamt 2,651 ct/kWh. Dazu zählen derzeit die KWKG-Umlage, die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV und die Offshore-Netzumlage. Sie sind fester Bestandteil des Strompreises und werden pro verbrauchter Kilowattstunde berechnet. Mehr Informationen finden Sie in folgendem Blogartikel: Umlagen auf Strom 2025.

Zusammensetzung Umlagen und Abgaben auf Strom

Im Gegensatz zu privaten Haushalten profitieren Unternehmen auch von Steuervergünstigungen, die der Staat gewährt, um zu verhindern, dass Unternehmen wegen hoher Steuern ins Ausland abwandern. So entfällt beispielsweise die Umsatzsteuer für Unternehmen vollständig. Diese Steuererleichterungen haben dazu geführt, dass der Strompreis für Unternehmen in den letzten 20 Jahren weniger stark gestiegen ist als für private Haushalte.


Wie hoch der Strompreis für Unternehmen letztendlich genau ist, hängt vom Verbrauch pro Kilowattstunde ab. Deshalb gibt es Preisunterschiede zwischen Privathaushalten, Gewerbebetrieben und Industrieunternehmen. Denn je mehr Strom ein Unternehmen über einen bestimmten Zeitraum konstant abnimmt, desto bessere Konditionen kann ein Energieversorger seinem Abnehmer anbieten.

Wie kann der Strompreis für das Unternehmen gesenkt werden?

Unternehmen stehen unter ständigem Druck, ihre Betriebskosten zu optimieren, wobei die Senkung der Energiekosten eine wesentliche Rolle spielt. Es gibt verschiedene Strategien und Möglichkeiten, die Stromkosten für Unternehmen deutlich zu senken. Dazu gehören z. B. der Beitritt zu einer Energie-Einkaufsgemeinschaft, die Beantragung einer Stromsteuererstattung bzw. -entlastung, sowie die Optimierung des Energieverbrauchs.

Energie Einkaufsgemeinschaft: Vorteile nutzen

Der Beitritt zu einer Energie-Einkaufsgemeinschaft wie wattline kann Unternehmen helfen, bessere Konditionen bei ihren Stromlieferverträgen zu erzielen. wattline bündelt den Energiebedarf von rund 7 Mrd. kWh und Energiekosten von über 2 Mrd. Euro seiner mehr als 29.000 Mitglieder und erhält dadurch eine einzigartige Position gegenüber den Energieversorgern und Zugang zu Großhandelspreisen.

Weitere Vorteile einer Energie-Einkaufsgemeinschaft im Überblick:

  • Unabhängige Einkaufsgemeinschaften wie wattline agieren ohne Einfluss von Energieversorgern oder Konzernen. Sie konzentrieren sich darauf, ihren Mitgliedern die besten Preise zu sichern, da sie keine gesetzliche Marktrolle und die damit verbundenen Kapitalanforderungen haben.

  • Energie-Einkaufsgemeinschaften fördern den Wettbewerb unter den Energieversorgern, was zu günstigeren Konditionen für Strom und Gas führt.

  • Durch langfristige Verträge und feste Preise tragen Einkaufsgemeinschaften dazu bei, das Risiko von Preisschwankungen zu reduzieren, insbesondere in unsicheren Zeiten.

  • Die Gemeinschaft übernimmt die Ausschreibungen mit den Energieversorgern und reduziert so den Verwaltungsaufwand für die Mitglieder, die sich so auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

  • Stabile und oft niedrigere Preise ermöglichen eine bessere Planung und effektives Budgetmanagement, insbesondere in Krisenzeiten.

  • Einkaufsgemeinschaften bieten Zugang zu Expertenwissen und Ressourcen, die bei der Beobachtung von Marktentwicklungen und bei strategischen Entscheidungen helfen.

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Möglichkeiten zur Stromsteuerentlastung

Die Entlastungsmöglichkeiten bei der Stromsteuer kommen vor allem Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie des produzierenden Gewerbes zugute und hängen von der jeweiligen Unternehmenssituation ab. Die Voraussetzungen sind je nach Paragraf unterschiedlich und sehen einen festgelegten Selbstbehalt vor. Darüber hinaus kann für jeden Energieträger ein gesetzlich festgelegter Rückerstattungsbetrag geltend gemacht werden.

Entlastung für bestimmte Prozesse: Unternehmen, die Strom für Prozesse wie Elektrolyse oder Glas- und Keramikherstellung verwenden, können eine Entlastung nach § 9a StromStG und § 51 EnergieStG erhalten, sofern der Strom rechtmäßig versteuert wurde.

Antrag auf Steuerentlastung (§ 9b StromStG):

  • Absatz 2: Unternehmen, die Strom für betriebliche Zwecke verwenden, können eine Ermäßigung von 5,13 Euro pro MWh beantragen, wenn der jährliche Entlastungsbetrag 250 Euro übersteigt.

  • Absatz 2a: Zwischen dem 01.01.2024 und dem 31.12.2025 besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Senkung der Stromsteuer auf den europäischen Mindeststeuersatz (0,50 Euro pro MWh) zu stellen.

Entlastung bei bestimmten Energieerzeugnissen: Nach § 54 EnergieStG gibt es eine Steuerentlastung für Energieerzeugnisse wie z. B. Heizöl, Flüssig- und Erdgas, die zur Wärmeerzeugung verwendet werden, sofern der Entlastungsbetrag über 250 Euro liegt.

Spitzenausgleich für produzierende Gewerbe: Bis zum 31.12.2024 konnten Unternehmen noch einen Spitzenausgleich beantragen – wenn die steuerliche Belastung höher war als die Entlastung in der Rentenversicherung – und bis zu 90 % der Stromsteuer zurückerhalten. Voraussetzung für große Unternehmen war ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem. KMU hatten andere Möglichkeiten, um den Spitzenausgleich in Anspruch zu nehmen.

Änderung seit 2024

Durch das beschlossene „Strompreispaket für produzierende Unternehmen“ wurde für 2024 und 2025 die Stromsteuerentlastung für viele Unternehmen fast vervierfacht. Auch Unternehmen, die bisher aufgrund ihres zu geringen Verbrauchs keine Entlastung erhalten haben, können von dieser Regelung profitieren (ab einem Stromverbrauch von 12.500 kWh/Jahr).

Weitere Möglichkeiten zur Reduzierung der Stromkosten

Neben den oben genannten Maßnahmen können Sie auch durch eine gezielte Analyse und Optimierung Ihres Energieverbrauchs Kosten einsparen. Die Stromkosten können z. B. durch Lastmanagement, energieeffiziente Maßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energien weiter gesenkt werden:

  • Lastmanagement: Optimieren Sie den Stromverbrauch, indem Sie Lastspitzen vermeiden (auch Peak Shaving genannt) und den Energieverbrauch gleichmäßiger verteilen. Dies kann die Kosten durch geringere Spitzenlastentgelte senken.

  • Energieeffizienzmaßnahmen: Investitionen in energieeffiziente Technologien und Prozesse wie die Modernisierung von Anlagen, der Einsatz von LED-Beleuchtung und energieeffizienten Maschinen sowie die Implementierung intelligenter Gebäudetechnik können den Stromverbrauch deutlich senken.

  • Erneuerbare Energien: Integrieren Sie erneuerbare Energien wie Solar- oder Windenergie in Ihre Energieversorgung. Eigene Erzeugungsanlagen wie Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerke können langfristig Kosten senken und mehr Unabhängigkeit von Strompreisschwankungen bieten.

Über Philip Gutschke

Philip verantwortet als Bereichsleiter Energiebeschaffung die strategischen und operativen Einkaufsprozesse für die Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft und vertritt deren Interessen beim BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft).

Er beschäftigt sich leidenschaftlich mit den aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen im Energiemarkt. In seiner Freizeit findet man ihn am, im oder auf dem Wasser.

Philip Gutschke, Bereichsleiter Energieeinkauf bei wattline

Häufige Fragen

  • Was kostet die kWh Strom für Unternehmen?

    Was eine kWh Strom für ein Unternehmen kostet, lässt sich nicht pauschal sagen. Der Strompreis wird für jedes Unternehmen individuell festgelegt und hängt von Faktoren wie dem durchschnittlichen Jahresverbrauch, der Region, der Marktsituation, dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem gewählten Energieversorger ab. Allerdings profitieren Unternehmen von Mengenrabatten: Je mehr kWh Strom ein Unternehmen abnimmt, desto günstiger wird der Tarif.

  • Ist der Strompreis für Unternehmen günstiger?

    Ja, der Strompreis für Unternehmen ist günstiger als für private Haushalte. Das liegt daran, dass Unternehmen aufgrund ihres höheren Stromverbrauchs Mengenrabatte erhalten und außerdem keine Umsatzsteuer auf Strom zahlen.

    Generell gilt: Je mehr Strom über einen längeren Zeitraum bezogen wird, desto günstiger werden die Vertragskonditionen.

  • Wie können Unternehmen von günstigeren Strompreisen profitieren?

    Unternehmen können günstigere Strompreise erzielen, indem sie sich einer Energie-Einkaufsgemeinschaft wie wattline anschließen, die Zugang zu Großhandelspreisen bietet. Zudem können bestimmte Unternehmen durch die Beantragung von Entlastungen von der Stromsteuer profitieren. Weitere Einsparungen sind durch Lastmanagement, Investitionen in energieeffiziente Technologien und die Integration erneuerbarer Energien zur Optimierung des Energieverbrauchs möglich.

  • Wie hoch ist der Strompreis für energieintensive Unternehmen?

    Der Strompreis sinkt, je mehr Strom abgenommen wird. Energieintensive Unternehmen zahlen daher durch den Mengenrabatt grundsätzlich weniger als KMU oder private Haushalte. Eine besondere Vergünstigung erhalten Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft. Sie können vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 eine Ermäßigung der Stromsteuer auf den europäischen Mindeststeuersatz beantragen (0,50 Euro pro Megawattstunde).

  • Was kostet Industriestrom 2025?

    Unter Industriestrom versteht man günstigere Tarife für energieintensive Unternehmen, die sich aus Mengenrabatten ergeben. Bei einem Jahresverbrauch von 160.000 kWh bis 20 Mio. kWh zahlten Industrieunternehmen Ende 2024 durchschnittlich 58,5 % weniger als private Haushalte. Dies entspricht einem Rückgang von rund 30,54 % gegenüber dem Vorjahr (Quelle: BDEW-Strompreisanalyse Dezember 2024).