Die Stromsteuer – ein aktueller Überblick
Philip Gutschke · zuletzt aktualisiert: 2. Mai 2024
Die Stromsteuer wird in Deutschland auf Grundlage des Stromsteuergesetzes (StromStG) geregelt und wird als Teil der Umlagen, Abgaben und Steuern auf den Strompreis erhoben. In diesem Artikel erfahren Sie die aktuellen Zahlen und Fakten zur Stromsteuer, ihre Hintergründe und welche Entlastungsmöglichkeiten es für Unternehmen gibt.
Kurz und knapp
Die Stromsteuer ist eine harmonisierte, indirekte Verbrauchssteuer auf Strom in Höhe von 2,05 ct/kWh. Dieser Steuersatz ist seit 2003 unverändert.
Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft werden bei der Stromsteuer entlastet.
Die Einnahmen aus der Stromsteuer werden hauptsächlich für die Auszahlung der gesetzlichen Rente verwendet.
Wie hoch ist die Stromsteuer 2024?
Kurz gesagt: Im Jahr 2024 beträgt die Stromsteuer in Deutschland 2,05 ct/kWh.
Der Regelsteuersatz wurde im Jahr 2000 eingeführt und in den ersten Jahren nach seiner Einführung mehrmals angepasst. Seit 2003 ist der Preis pro kWh aber konstant geblieben und beträgt 2,05 ct pro Kilowattstunde oder 20,50 Euro je Megawattstunde.
Die Stromsteuer macht damit im Jahr 2024 weniger als 5,5 % des durchschnittlichen Haushaltsstrompreises (37,37 ct/kWh) und weniger als 6,5 % des durchschnittlichen Gewerbestrompreises (31,87 ct/ kWh) aus.
Stromsteuer-Senkung 2024: Wer profitiert davon?
Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft können einen Antrag auf Stromsteuer-Senkung stellen. Im Rahmen des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 wurde diese Stromsteuer-Senkung erhöht, wie es in § 9b Abs. 2a des StromStG definiert ist.
“[…] die Steuerentlastung beträgt für vom 1. Januar 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2025 entnommenen Strom 20 Euro für eine Megawattstunde”
Damit sinkt für diese Unternehmen der Steuersatz auf den europäischen Mindeststeuersatz von 0,50 Euro pro Megawattstunde (MWh). Dies ist eine deutliche Absenkung gegenüber dem regulären Steuersatz von 20,50 Euro/MWh. Ziel der Absenkung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit dieser Branchen zu stärken und sie angesichts der steigenden Energiekosten zu entlasten. Gleichzeitig liefen zum 31. Dezember 2023 verschiedene bisherige EU-Beihilfen im Energie- und Stromsteuerrecht aus, darunter der Spitzenausgleich.
Konkret bedeutet diese Neuerung, dass sich für viele Unternehmen die Stromsteuererstattung fast vervierfacht. Zusätzlich werden nun auch zahlreiche Unternehmen, die bisher aufgrund ihres geringen Verbrauchs keine Entlastung erhalten haben, von diese neuen Regelung profitieren können.
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Was ist die Stromsteuer?
In der Klassifikation der Steuern stellt die Stromsteuer eine Verbrauchssteuer dar, d. h. sie wird mengenabhängig erhoben, wenn Strom aus dem Netz entnommen wird. Mit einem Aufkommen von rund 6,5 bis 7 Milliarden Euro pro Jahr ist sie eine wichtige Einnahmequelle des Bundes.
Als indirekte Steuer fällt die Stromsteuer in Deutschland zunächst beim Stromversorger an. Dieser wiederum rechnet sie in den Strompreis ein, um sie an den Verbraucher weiterzugeben. Diese Steuer wird zusammen mit weiteren Abgaben und Umlagen auf Strom pro kWh aufgeschlagen und abgeführt. Diese Positionen bilden zusammen etwa ein Drittel des Strompreises. Zuständig für die Verwaltung der Strom- und Energiesteuer sind die Hauptzollämter (HZA) und damit der Bund.
Hier erfahren Sie mehr zum Thema Strompreis-Zusammensetzung.
Wann und warum wurde die Stromsteuer eingeführt?
Die Stromsteuer wurde von der Bundesregierung 1999 im Rahmen des Gesetzes „Einstieg in die ökologische Steuerreform“ mit dem Ziel eingeführt, die Verbraucher zum Stromsparen zu motivieren und damit die Umweltbelastung durch die Stromerzeugung zu verringern. Mit der Einführung wurden geltende EU-Richtlinien umgesetzt bzw. harmonisiert.
Wie wird die Stromsteuer berechnet?
Die Stromsteuer gehört zu den Energiesteuern und ist somit eine Mengensteuer, d. h. sie wird auf der Grundlage des verbrauchten Stroms berechnet. Sie ist unabhängig vom Strompreis und dessen allgemeiner Preisentwicklung. Der Anteil der Stromsteuer am Strompreis sinkt daher im Zeitverlauf inflationsbedingt.
Die Grundlage: Das Stromsteuergesetz (StromStG)
Das Stromsteuergesetz (StromStG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das die Besteuerung von Strom regelt. Ziel des Gesetzes ist es, Anreize zum sparsamen und effizienten Umgang mit Strom zu schaffen und den Einsatz umweltfreundlicher Energien zu fördern.
Zwischen dem Stromsteuergesetz und anderen energierechtlichen Regelungen wie der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) besteht ein enger Zusammenhang. Zusammen bilden diese Regelungen den rechtlichen Rahmen für den Energiemarkt in Deutschland.
Gibt es Ausnahmen vom Stromsteuergesetz?
Ja gibt es! Das Stromsteuergesetz sieht eine Reihe von Steuerbegünstigungen vor, die in Form einer Steuerbefreiung, einer Steuerermäßigung oder einer nachträglichen Steuerentlastung gewährt werden.
Diese Steuerbegünstigungen ergeben sich u. a. aus den unmittelbaren Regelungen des Stromsteuergesetzes, aus dem Ziel des Gesetzgebers, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu fördern, oder zur Erreichung umweltpolitischer Ziele.
Welche Branchen profitieren von einer Stromsteuer-Senkung?
Welche Branchen und Unternehmen von den Vergünstigungen profitieren dürfen, ist in den Paragrafen 9 a – e im StromStG genau geregelt. Vor allem Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, des Schienenverkehrs oder des produzierenden Gewerbes erhalten Ermäßigungen.
Diese Unternehmen können eine erhebliche Steuerentlastung beantragen, wenn der Strom nachweislich nach § 3 StromStG versteuert wird, ausschließlich für betriebliche Zwecke verwendet wird und nicht steuerbefreit ist. Die Steuerentlastung betrifft insbesondere die Nutzung von Strom zur Erzeugung von Licht, Wärme, Kälte, Druckluft und mechanischer Energie, sofern diese Produkte von den Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft genutzt werden.
Seit 2024 profitieren diese Branchen auch von einer gesenkten Stromsteuer. Der Steuersatz sinkt von 20,50 Euro pro Megawattstunde auf den europäischen Mindeststeuersatz von 0,50 Euro pro Megawattstunde.
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Wer ist von der Stromsteuer befreit?
Grundsätzlich muss jeder Stromsteuern zahlen, der elektrischen Strom verbraucht. Ausnahmen bilden:
Stromerzeuger, welche ihren Strom selbst nutzen und deren Anlagen eine Leistung von maximal zwei Megawatt vorweisen und der Stromverbrauch in räumlicher Nähe zur Anlage erfolgt (z. B. eine Windkraftanlage für einen Milchviehbetrieb).
Stromverbraucher, welche ihren Strom aus einem Stromnetz beziehen, welche ausschließlich mit regenerativem Strom gespeist wird.
Wenn der genutzte Strom zum Betreiben für Nebenanlagen von stromerzeugenden Anlagen genutzt wird (z. B. für die Rührwerke einer Biogasanlage).
Strom, welcher an Bord von Flugzeugen und Schiffen für den Eigenbedarf produziert wird.
Strom zur temporären Stromversorgung mit Notstromaggregaten.
Weitere Sonderregelungen gelten für Stromverbraucher- und -erzeuger, welche den entnommenen Strom zur steuerbefreiten Verwendung nutzen. Dazu zählen:
die Inanspruchnahme zur Waren- und Güterproduktion
die Nutzung in der Land- oder Forstwirtschaft sowie
den Gebrauch im Schienenbahnverkehr
Wie werden die Einnahmen aus der Stromsteuer verwendet?
Ursprünglich wurde die Stromsteuer mit dem Ziel des Umweltschutzes eingeführt. Die Einnahmen sollten der Finanzierung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen dienen und gleichzeitig den Stromverbrauch und damit auch die Stromproduktion reduzieren. Die positiven Einflüsse der Stromsteuer auf die Umwelt sind bei einer oberflächlichen Betrachtung nur schwer bzw. gar nicht zu erkennen.
Heute fließen die Einnahmen über das Hauptzollamt vollständig in den Bundeshaushalt. Das sind jährlich rund 6,5 bis 7 Milliarden Euro. Eine formale Zweckbindung der Stromsteuergelder gibt es nicht, sodass sie zur Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben verwendet werden. Länder- und Kommunalhaushalte können frei über die Verwendung der Gelder entscheiden. Der größte Teil der Einnahmen aus der Stromsteuer kommt den Rentenkassen zugute.
Fest steht, dass durch die Einführung der Stromsteuer die Anteile zur Abgabe an die Rentenversicherung sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber gesenkt werden konnten. Eine Reduktion des Stromverbrauches ist aber nicht erkennbar.
Über Philip Gutschke
Philip verantwortet als Bereichsleiter Energiebeschaffung die strategischen und operativen Einkaufsprozesse für die Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft und vertritt deren Interessen beim BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft).
Er beschäftigt sich leidenschaftlich mit den aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen im Energiemarkt. In seiner Freizeit findet man ihn am, im oder auf dem Wasser.
Häufige Fragen
Wann fällt die Stromsteuer an?
Die Stromsteuer fällt an, sobald Strom zum Verbrauch aus dem Netz entnommen wird. Steuerschuldner ist grundsätzlich der Energieversorger. Dieser wälzt die wirtschaftliche Belastung aber auf den Stromverbraucher ab.
Wer muss die Stromsteuer bezahlen?
Grundsätzlich muss jeder, der elektrischen Strom verbraucht, die Stromsteuer zahlen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die im Stromsteuergesetz und Energiesteuergesetz definiert sind. Welche Möglichkeiten es zur Stromsteuerentlastung gibt, erfahren Sie in unserem Artikel zur Stromsteuererstattung.
Wer kann Stromsteuerentlastung beantragen?
Das StromStG sieht Steuerentlastungen für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Betreiber von Schienenbahnen und Unternehmen des produzierenden Gewerbes vor, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Stromsteuerentlastung wird in Form von Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen sowie nachträglichen Steuererstattungen gewährt.
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Warum wurde die Stromsteuer eingeführt?
Die Stromsteuer wurde 1999 mit dem Ziel des Umweltschutzes eingeführt. Demnach sollte ein durch die Steuer erhöhter Strompreis zu einem geringeren Stromverbrauch und damit zu einer geringeren Stromproduktion und letztlich zum Umweltschutz führen. Die Einnahmen sollten zur Finanzierung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen dienen und gleichzeitig die Weiterentwicklung des deutschen Strommarktes unterstützen.
Wie hoch ist die aktuelle Stromsteuer?
Der aktuelle Steuersatz der Stromsteuer liegt bei 2,05 Cent pro Kilowattstunde bzw. 20,50 Euro pro Megawattstunde. Einige Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft sowie im produzierenden Gewerbe profitieren von einer reduzierten Stromsteuer. Für diese sinkt der Steuersatz seit dem 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 auf den europäischen Mindeststeuersatz von 0,50 Euro pro Megawattstunde.
Was regelt das Stromsteuergesetz?
Das Stromsteuergesetz ist die gesetzliche Grundlage für die Besteuerung von Strom in Deutschland. Es regelt die Besteuerung von Strom, legt die Steuersätze fest und definiert die Kriterien für Steuerbefreiungen und -ermäßigungen. Ziel des Gesetzes ist es, Anreize zum sparsamen und effizienten Umgang mit Strom zu schaffen und den Einsatz umweltfreundlicher Energien zu fördern.